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Körperpsychotherapie (HPG) §1 Berlin

Körperpsychotherapie, Beziehungstherapie und Einzeltherapie in Berlin-Schöneberg

Wir machen darauf aufmerksam, dass wir unsere Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz (HPG §1) mit Begrenzung auf das Gebiet der Psychotherapie anbieten. Wir bieten keine Psychotherapie als psychologische oder ärztliche Psychotherapeut:innen an (nach Psychotherapeutengesetz von 1998). Als Privatinstitut rechnen wir nicht über gesetzliche Krankenkassen ab, sondern ausschließlich über einige private Kassen. Für eine kassengestützte Psychotherapie durch apporobierte Psychotherapeut:innen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder die zuständige Psychotherapeutenkammer.

Gründe für eine Körperpsychotherapie (HPG §1) in Berlin

Intime Beziehungen zu führen ist eine der größten Herausforderungen unseres Mensch-Seins. Ungelöste innere Konflikte und schmerzhafte Erfahrungen können uns unbewusst daran hindern, dieses Risiko einzugehen.

Vielleicht sind Sie alleine und spüren, dass Sie einsam, frustriert und unzufrieden sind, oder Sie leben in Beziehungen, die aber nur oberflächlich bleiben, sodass Sie darin kein Glück erfahren. Unsere Beziehungsfähigkeit wird sowohl im privaten als auch im beruflichen Kontext täglich aufs Neue auf die Probe gestellt. Dabei begegnen wir immer nur uns selbst – unseren eigenen Haltungen, uns und dem Leben gegenüber, geleitet von Vorstellungen und Motiven, die uns meist nicht bewusst sind.

Wenn Beziehungen zerbrechen oder wenn wir im Unglück landen, kann das die Chance sein, zu erkennen, dass unsere Haltungen dem Leben nicht gerecht werden, was somit auch die Chance beinhaltet, diese zu verändern und daran zu wachsen.

In einer Psychotherapie (§ 1 HPG), Beziehungstherapie oder Einzeltherapie werden wir Sie darin unterstützen, Ihre Beziehung zu sich selbst und zu Anderen, bewusst zu beleuchten. Sie werden befähigt, die Muster und Programme zu erkennen, die Sie daran hindern, frei und in Liebe mit sich, Ihrer Umwelt und Ihrem Leben in Beziehung zu treten. Wir werden Sie dabei unterstützen, die Stärke und den Mut zu entwickeln, ihre unbewussten Anteile und festgefahrenen Muster in sich und ihrer Partnerschaft zu betrachten. Im therapeutischen Prozess können Sie Ihre überlagerte Liebe befreien und sich selbst-bewusst neu begegnen. Durch mehr Bewusstheit und mehr Klarheit werden Sie fähiger, Ihre Beziehungen in Ihrem Sinne zu führen und Ihr Potenzial und Ihre Liebe zu leben.

Themen der Körperpsychotherapie (HPG §1)

Ziele der Körperpsychotherapie (HPG §1)

Fokus der Körperpsychotherapie (HPG §1) am Institut für Beziehungsdynamik in Berlin

Eine Psychotherapie (§ 1 HPG) in Berlin am Institut für Beziehungsdynamik, fokussiert in der Regel auf die Bereiche Beziehung und Selbstbeziehung. Dabei steht für uns immer der Aspekt persönlicher Entwicklung im Vordergrund. Klient:innen suchen unsere Unterstützung zumeist dann, wenn sie sich in einer aktuellen schwierigen, psychisch belastenden Situation wahrnehmen. Hierbei bezeichnen wir mit Psychotherapie, Beziehungstherapie oder Einzeltherapie die Zusammenarbeit zwischen einem:r Klient:in und einem:r Therapeut:in unseres Teams. Wenn Sie Unterstützung als Paar suchen, dann sei Ihnen nahegelegt, sich über unser Angebot im Bereich Paartherapie oder bei sexuellen Problemen im Bereich Sexualtherapie zu informieren. In unseren psychotherapeutischen Einzelsitzungen greifen wir auf verschiedene Methoden und Ansätze zurück. Zu unserer Arbeitsweise finden Sie hier weitere Informationen.

Kosten einer Körperpsychotherapie (§ 1 HPG) in Berlin

Eine Einheit der Körperpsychotherapie (§ 1 HPG) in Berlin dauert grundsätzlich 90 Minuten. Sitzungen mit kürzerer Dauer halten wir für wenig sinnvoll. Falls Sie eine Sitzung in einem längeren zeitlichen Umfang wünschen, so können wir dies gerne im Rahmen eines kostenlosen und ausführlichen, telefonischen Vorgespräch vereinbaren. Je nach Anliegen empfehlen wir ein psychotherapeutischen Vorgehen. Meistens empfiehlt es sich, mit einer Therapeutin zu arbeiten, wenn Sie eine Frau sind – hingegen mit einem Therapeuten, wenn Sie ein Mann sind. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, einen Therapeuten oder eine Therapeutin aus unserem Team zu wählen.

Sitzung mit einem:r Therapeut:in

Eine Sitzung Psychotherapie (HPG §1) mit eine:m Therapeut:in beträgt ca. 90 Minuten.

Hinweis: Beziehungstherapie, Einzeltherapie und Körperpsychotherapie (§ 1 HPG) in Berlin mit einem:r Therapeut:in

In der Paar- oder Familientherapeutischen Sitzung kommen Sie gemeinsam in unsere Praxis. Wir können somit die beiden Positionen in Ihrer Beziehung einnehmen und werden sie so darin unterstützen, Ihre Positionen zu vermitteln, neue Perspektiven zu entwickeln und alte Muster zu erkennen und aufzulösen.

Nur in besonderen Fällen schließen wir mit unseren Klient:innen Verträge über eine bestimmte Laufzeit unserer psychotherapeutischen Sitzungen. Für Sie bedeutet dies, dass Sie frei sind zu entscheiden, wie lange Sie psychotherapeutische Sitzungen bei uns in Anspruch nehmen wollen.

Häufige Fragen

1. Wie lange dauert eine Sexualtherapie/Paartherapie/Psychotherapie?

Die Frage kann – unter Wahrung einer professionellen Haltung – nicht pauschal beantwortet werden. Dazu ist zunächst zu klären, mit welchem Anliegen Sie eine Paartherapie, Sexualtherapie oder auch Psychotherapie aufsuchen und auch, inwieweit und wie schnell Sie zu hilfreichen und heilsamen Erkenntnissen kommen, die Sie dann auch in Ihrem Alltag umsetzen können.
Die Themen, mit denen Klienten in unser Institut kommen, sind sehr unterschiedlich: Wir haben Klienten, die Sitzungen bei uns als Entscheidungshilfe in einer wichtigen Situation – wie z.B. einer Trennung – nutzen. Andere suchen hingegen eine langfristige Begleitung, um in ihrer Beziehung oder auch für sich alleine die eigene Entwicklung zu fördern. Je nach Ihrem Anliegen oder auch Ihrer persönlichen Situation kann eine Therapie unterschiedlich viele Sitzungen benötigen. Nach der Erstsitzung versuchen wir Ihnen eine Antwort auf diese Frage zu geben. Gerne können Sie uns im Vorfeld Ihr Anliegen telefonisch schildern.
Unserer Erfahrung nach lässt sich fast immer feststellen, dass es nach maximal fünf Sitzungen zu einer Veränderung des Erlebens der belastenden Lebenssituation kommt.

2. Wie läuft eine Sexualtherapie ab?

Eine Sexualtherapie bei uns kann als Einzeltherapie oder auch als Paartherapie wahrgenommen werden, d.h. gemeinsam mit dem Partner/ der Partnerin. Nach einem telefonischen Vorgespräch vereinbaren wir in der Regel einen ersten Termin. Diese erste Sitzung findet in Stühlen in unserer Praxis statt. Wir bitten Sie dann, uns etwas über Ihr Anliegen mitzuteilen. In der Regel werden wir Ihnen dann durch Fragen oder auch vertiefende Bemerkungen Impulse geben, die Sie über Ihr Problem hinausführen können. Am Ende der Sitzung geben wir noch ein abschließendes Feedback und einen Ausblick auf das weitere Vorgehen. Es besteht für Sie immer auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder auch Anmerkungen zu machen.
Im Verlauf der Therapie kann es auch sein, dass wir Ihnen passende Aufgaben geben oder Partnerübungen empfehlen, denen Sie sich dann entweder alleine oder auch gemeinsam mit einem Partner widmen können. Während unserer sexualtherapeutischen Sitzungen sind Sie angezogen, allerdings haben Sie durch entsprechende Übungen die Möglichkeit, bestimmte sexuelle Erfahrungen zuhause und gemeinsam mit Ihrem Partner/ Ihrer Partnerin nackt zu machen.

3. Kann man eine Therapie bei ihnen über die Krankenkasse finanzieren?

Einige Krankenkassen übernehmen beziehungsweise bezuschussen eine Psychotherapie/ Sexualtherapie/ Beziehungstherapie bei uns. In der Regel handelt es sich dabei um private Krankenkassen. Eine Paartherapie wird grundsätzlich nicht von Krankenkassen übernommen. In einigen Fällen ist es in sehr begrenztem Umfang und in begründeten Fällen möglich, die Einzeltherapie von zwei Personen zusammenzulegen.
Um herauszufinden, ob Ihre Krankenkasse eine Therapie bei uns übernimmt, muss vertraglich von Ihrer Kasse die Übernahme von Heilpraktikerleistungen garantiert sein. Wenn Ihre private Krankenkasse Psychotherapie nach der Heilpraktikergebührenordnung (19.2 und folgende Ziffern) übernimmt, dann bestehen in der Regel keine Probleme in Bezug auf eine Kostenübernahme unserer Leistung. Wir haben leider keine Möglichkeit über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten abzurechnen. Bei Fragen können Sie sich gerne mit uns telefonisch oder per Mail in Verbindung setzen.

4. Wie kann ich eine Psychotherapie/Sexualtherapie bei ihnen, bei meiner Krankenkasse beantragen?

In der Regel wird eine Psychotherapie/ Sexualtherapie bei uns lediglich von einigen privaten Krankenkassen übernommen. Paartherapie ist grundsätzlich nicht übernahmefähig. In Ihrem Vertrag muss die Übernahme von Psychotherapie nach der Heilpraktikergebührenordnung bzw. von allgemeinen Heilpraktikerleistungen garantiert sein. Nach fünf Sitzungen – sog. probatorischen Sitzungen – schreiben wir für Sie einen Befundbericht, in dem wir aufgrund einer erhobenen Diagnose (nach WHO ICD10) einen Behandlungsplan entwickeln und formulieren, welcher dann mit der Bitte um Gewährung eines entsprechenden Stundenkontingents bei Ihrer Kasse eingereicht wird. Für dieses Befundbericht werden zusätzliche Kosten fällig – die Rechnung der fünf ersten Sitzungen (Ziffer 19.2) und den Befundbericht (Ziffer 19.3) reichen Sie dann bei Ihrer Kasse ein. Diese entscheidet dann, ob sie eine Psychotherapie/ Sexualtherapie bei uns bezuschusst oder nicht. Da gerade bei den privaten Kassen ein teilweise sehr unterschiedliches Vorgehen einzuhalten ist, bitten wir Sie, bei Ihrer Kasse genau nachzufragen, was wie zu tun ist. Gerne schreiben wir den entsprechenden Befundbericht und unterstützen Sie beim Einreichen der erforderlichen Unterlagen – wir übernehmen jedoch keine Verantwortung dafür, dass Ihr Antrag dann letztendlich auch bewilligt wird.

5. Wie häufig sollte man einen Sitzungstermin wahrnehmen?

Paartherapie, Sexualtherapie wie auch Psychotherapie erfordern eine bestimmte therapeutische Frequenz und Dichte. Wir empfehlen grundsätzlich, wenigstens alle zwei Wochen eine Sitzung zu vereinbaren.
Unserer Erfahrung nach sind niedrigere Frequenzen der Sitzungen (einmal im Monat/ aller drei Wochen) nicht ausreichend, um tiefgehende, verändernde Prozesse zu eröffnen und dauerhafte Erfolge zu erreichen. Den meisten Paaren und auch Einzelklienten empfehlen wir daher zu Beginn einer Therapie bei uns einen zweiwöchentlichen Rhythmus. In akuten oder emotional schwer belastenden Fällen empfehlen wir wöchentliche Termine. In der Regel garantieren wöchentliche Termine ein größeres Maß an Veränderung. Insbesondere bei schweren und dauernden Auseinandersetzungen in Partnerschaften, belastenden Lebenssituationen Einzelner oder in belastenden Trennungssituationen buchen viele Klienten wöchentliche Sitzungen. Für Paartherapie, Sexualtherapie oder Psychotherapie gelten ähnliche Empfehlungen. Im Verlauf einer Therapie bei uns passen wir den Rhythmus immer auch in Absprache mit ihnen den gegenwärtigen Entwicklungen ihrer Beziehung an. Selbstverständlich können Sie auch unregelmäßige Sitzungen bei uns buchen. Viele Klienten wenden sich gerade in aktuten Situationen an uns, um neue Perspektiven zu entwickeln oder Feedback von uns zu erhalten. Manche Klienten begleiten wir jahrelang in unregelmäßigen Abständen. Diese Form der Begleitung verstehen wir allerdings eher als Paarcoaching, Paarberatung bzw. Sexualberatung oder Lebensberatung und nicht als Therapie bzw. Psychotherapie. Psychotherapie gründet auf einer kontinuierlichen Auseinandersetzung mit den individuellen Lebensthemen.

Häufige Fragen

Die Frage kann – unter Wahrung einer professionellen Haltung – nicht pauschal beantwortet werden. Dazu ist zunächst zu klären, mit welchem Anliegen Sie eine Paartherapie, Sexualtherapie oder auch Psychotherapie aufsuchen und auch, inwieweit und wie schnell Sie zu hilfreichen und heilsamen Erkenntnissen kommen, die Sie dann auch in Ihrem Alltag umsetzen können.
Die Themen, mit denen Klienten in unser Institut kommen, sind sehr unterschiedlich: Wir haben Klienten, die Sitzungen bei uns als Entscheidungshilfe in einer wichtigen Situation – wie z.B. einer Trennung – nutzen. Andere suchen hingegen eine langfristige Begleitung, um in ihrer Beziehung oder auch für sich alleine die eigene Entwicklung zu fördern. Je nach Ihrem Anliegen oder auch Ihrer persönlichen Situation kann eine Therapie unterschiedlich viele Sitzungen benötigen. Nach der Erstsitzung versuchen wir Ihnen eine Antwort auf diese Frage zu geben. Gerne können Sie uns im Vorfeld Ihr Anliegen telefonisch schildern.
Unserer Erfahrung nach lässt sich fast immer feststellen, dass es nach maximal fünf Sitzungen zu einer Veränderung des Erlebens der belastenden Lebenssituation kommt.

Eine Sexualtherapie bei uns kann als Einzeltherapie oder auch als Paartherapie wahrgenommen werden, d.h. gemeinsam mit dem Partner/ der Partnerin. Nach einem telefonischen Vorgespräch vereinbaren wir in der Regel einen ersten Termin. Diese erste Sitzung findet in Stühlen in unserer Praxis statt. Wir bitten Sie dann, uns etwas über Ihr Anliegen mitzuteilen. In der Regel werden wir Ihnen dann durch Fragen oder auch vertiefende Bemerkungen Impulse geben, die Sie über Ihr Problem hinausführen können. Am Ende der Sitzung geben wir noch ein abschließendes Feedback und einen Ausblick auf das weitere Vorgehen. Es besteht für Sie immer auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder auch Anmerkungen zu machen.
Im Verlauf der Therapie kann es auch sein, dass wir Ihnen passende Aufgaben geben oder Partnerübungen empfehlen, denen Sie sich dann entweder alleine oder auch gemeinsam mit einem Partner widmen können. Während unserer sexualtherapeutischen Sitzungen sind Sie angezogen, allerdings haben Sie durch entsprechende Übungen die Möglichkeit, bestimmte sexuelle Erfahrungen zuhause und gemeinsam mit Ihrem Partner/ Ihrer Partnerin nackt zu machen.

Einige Krankenkassen übernehmen beziehungsweise bezuschussen eine Psychotherapie/ Sexualtherapie/ Beziehungstherapie bei uns. In der Regel handelt es sich dabei um private Krankenkassen. Eine Paartherapie wird grundsätzlich nicht von Krankenkassen übernommen. In einigen Fällen ist es in sehr begrenztem Umfang und in begründeten Fällen möglich, die Einzeltherapie von zwei Personen zusammenzulegen.
Um herauszufinden, ob Ihre Krankenkasse eine Therapie bei uns übernimmt, muss vertraglich von Ihrer Kasse die Übernahme von Heilpraktikerleistungen garantiert sein. Wenn Ihre private Krankenkasse Psychotherapie nach der Heilpraktikergebührenordnung (19.2 und folgende Ziffern) übernimmt, dann bestehen in der Regel keine Probleme in Bezug auf eine Kostenübernahme unserer Leistung. Wir haben leider keine Möglichkeit über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten abzurechnen. Bei Fragen können Sie sich gerne mit uns telefonisch oder per Mail in Verbindung setzen.

In der Regel wird eine Psychotherapie/ Sexualtherapie bei uns lediglich von einigen privaten Krankenkassen übernommen. Paartherapie ist grundsätzlich nicht übernahmefähig. In Ihrem Vertrag muss die Übernahme von Psychotherapie nach der Heilpraktikergebührenordnung bzw. von allgemeinen Heilpraktikerleistungen garantiert sein. Nach fünf Sitzungen – sog. probatorischen Sitzungen – schreiben wir für Sie einen Befundbericht, in dem wir aufgrund einer erhobenen Diagnose (nach WHO ICD10) einen Behandlungsplan entwickeln und formulieren, welcher dann mit der Bitte um Gewährung eines entsprechenden Stundenkontingents bei Ihrer Kasse eingereicht wird. Für dieses Befundbericht werden zusätzliche Kosten fällig – die Rechnung der fünf ersten Sitzungen (Ziffer 19.2) und den Befundbericht (Ziffer 19.3) reichen Sie dann bei Ihrer Kasse ein. Diese entscheidet dann, ob sie eine Psychotherapie/ Sexualtherapie bei uns bezuschusst oder nicht. Da gerade bei den privaten Kassen ein teilweise sehr unterschiedliches Vorgehen einzuhalten ist, bitten wir Sie, bei Ihrer Kasse genau nachzufragen, was wie zu tun ist. Gerne schreiben wir den entsprechenden Befundbericht und unterstützen Sie beim Einreichen der erforderlichen Unterlagen – wir übernehmen jedoch keine Verantwortung dafür, dass Ihr Antrag dann letztendlich auch bewilligt wird.

Paartherapie, Sexualtherapie wie auch Psychotherapie erfordern eine bestimmte therapeutische Frequenz und Dichte. Wir empfehlen grundsätzlich, wenigstens alle zwei Wochen eine Sitzung zu vereinbaren.
Unserer Erfahrung nach sind niedrigere Frequenzen der Sitzungen (einmal im Monat/ aller drei Wochen) nicht ausreichend, um tiefgehende, verändernde Prozesse zu eröffnen und dauerhafte Erfolge zu erreichen. Den meisten Paaren und auch Einzelklienten empfehlen wir daher zu Beginn einer Therapie bei uns einen zweiwöchentlichen Rhythmus. In akuten oder emotional schwer belastenden Fällen empfehlen wir wöchentliche Termine. In der Regel garantieren wöchentliche Termine ein größeres Maß an Veränderung. Insbesondere bei schweren und dauernden Auseinandersetzungen in Partnerschaften, belastenden Lebenssituationen Einzelner oder in belastenden Trennungssituationen buchen viele Klienten wöchentliche Sitzungen. Für Paartherapie, Sexualtherapie oder Psychotherapie gelten ähnliche Empfehlungen. Im Verlauf einer Therapie bei uns passen wir den Rhythmus immer auch in Absprache mit ihnen den gegenwärtigen Entwicklungen ihrer Beziehung an. Selbstverständlich können Sie auch unregelmäßige Sitzungen bei uns buchen. Viele Klienten wenden sich gerade in aktuten Situationen an uns, um neue Perspektiven zu entwickeln oder Feedback von uns zu erhalten. Manche Klienten begleiten wir jahrelang in unregelmäßigen Abständen. Diese Form der Begleitung verstehen wir allerdings eher als Paarcoaching, Paarberatung bzw. Sexualberatung oder Lebensberatung und nicht als Therapie bzw. Psychotherapie. Psychotherapie gründet auf einer kontinuierlichen Auseinandersetzung mit den individuellen Lebensthemen.

Anmeldung und Kontakt zur Körperpsychotherapie (HPG §1) Berlin

Bitte tragen Sie in dem folgenden Formular Ihre Kontaktdaten ein und für welchen Therapiebereich Sie sich interessieren. Falls Sie uns eine kurze Nachricht dazu hinterlassen möchten, können Sie dies gern tun. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden.