Wie kann ich eine Psychotherapie/Sexualtherapie bei ihnen, bei meiner Krankenkasse beantragen?
In der Regel wird eine Psychotherapie/ Sexualtherapie bei uns lediglich von einigen privaten Krankenkassen übernommen. Paartherapie ist grundsätzlich nicht übernahmefähig. In Ihrem Vertrag muss die Übernahme von Psychotherapie nach der Heilpraktikergebührenordnung bzw. von allgemeinen Heilpraktikerleistungen garantiert sein. Nach fünf Sitzungen – sog. probatorischen Sitzungen – schreiben wir für Sie einen Befundbericht, in dem wir aufgrund einer erhobenen Diagnose (nach WHO ICD10) einen Behandlungsplan entwickeln und formulieren, welcher dann mit der Bitte um Gewährung eines entsprechenden Stundenkontingents bei Ihrer Kasse eingereicht wird. Für dieses Befundbericht werden zusätzliche Kosten fällig – die Rechnung der fünf ersten Sitzungen (Ziffer 19.2) und den Befundbericht (Ziffer 19.3) reichen Sie dann bei Ihrer Kasse ein. Diese entscheidet dann, ob sie eine Psychotherapie/ Sexualtherapie bei uns bezuschusst oder nicht. Da gerade bei den privaten Kassen ein teilweise sehr unterschiedliches Vorgehen einzuhalten ist, bitten wir Sie, bei Ihrer Kasse genau nachzufragen, was wie zu tun ist. Gerne schreiben wir den entsprechenden Befundbericht und unterstützen Sie beim Einreichen der erforderlichen Unterlagen – wir übernehmen jedoch keine Verantwortung dafür, dass Ihr Antrag dann letztendlich auch bewilligt wird.